Der Betrieb von Druckluftanlagen mit ölgeschmierten und ölfrei verdichtenden Kompressoren erzeugt schadstoffhaltiges Kondensat. Aufgrund der wachsenden Umweltbelastungen enthält das Kondensat neben Staubpartikeln zunehmend auch Kohlenwasserstoffe, Schwefeldioxid, Kupfer, Blei, Eisen und etliches mehr. Für alle Schadstoffe und den pH-Wert gibt es gesetzliche Grenzwerte.
Maßgebend für die Kondensat Entsorgung von Druckluftanlagen in Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz. Es schreibt vor, dass schadstoffhaltiges Wasser nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (§ 7a WHG) aufbereitet werden muss. Für Kohlenwasserstoffe z. B. beträgt der höchstzulässige Wert z. B. 20 mg/l; der pH-Wertbereich für einleitfähiges Kondensat erstreckt sich von 6 bis 9.
Die Einstufung des mit bis zu 1000 mg/l Ölanteilen verunreinigten Kondensats als mineralölhaltiges Abwasser schließt eine unbehandelte Zuführung in die Kanalisation aus. Ebenso können die aktuellen Grenzwerte von 20 mg/l, die regional sogar meist deutlich tiefer liegen, durch Leichtflüssigkeitsabscheider oder einfache Schwerkraftabscheider nicht erreicht werden.
Druckluftanwender, die Kondensat einfach in die Kanalisation leiten, riskieren empfindliche Strafen.
Eine wirtschaftlichere Lösung für umweltgerechtes Kondensat Management ist die dezentrale Öl-Wasser-Trennung direkt am Entstehungsort. Das hiermit aufbereitete Kondensat kann als gereinigtes Wasser direkt in die Kanalisation eingeleitet werden. Die Geräte verfügen über eine bauaufsichtliche Zulassung und benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung. Darüber hinaus verursachen die Öl-Wasser-Trenner keinerlei Energiekosten, haben enorme Filterstandzeiten und können problemlos nachträglich in ältere Anlagen integriert werden.